Porto patriziale Ascona

 

Reglement

Miete Liegeplätze für Gäste und Touristen

 


Allgemeine Bedingungen

  1. Der Bootseigner ist verpflichtet, das im Hafenmeisterbüro angeschlagene Reglement des Porto Patriziale einzuhalten.
  2. Die Miete muss im Voraus überwiesen werden: 50 % bei der Reservation des Liegeplatzes, die restlichen 50% bei der Ankunft im Hafen. Die Reservation des Liegeplatzes wird nach Erhalt der Vorauszahlung bestätigt.
  3. Bei Absagen werden in jedem Fall Fr. 50.—  für Verwaltungskosten  berechnet.
  4. Die Boote müssen mit den eigenen Tauen festgemacht werden. Allfällige am Liegeplatz vorhandene Taue dürfen nicht benutzt werden.
  5. Der zugewiesene Liegeplatz kann am Tag des Vertragsbeginns ab 12.00 Uhr
  6. Die Benutzung des Hafens und dessen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
  7. Der Bootseigner ist verantwortlich für die Schäden, die er im Hafen, an Einrichtungen, oder anderen Booten verursacht. Allfällige Beschädigungen müssen unverzüglich  dem Hafenmeister gemeldet werden.
  8. Die Verwaltung des Hafens lehnt jede Haftung im Falle von Schäden, Feuer, Diebstahl oder Aufbrechen der Boote ab, seien sie  von Personen, oder durch Naturereignisse verursacht.

 

 

Weiter ist zu beachten:

  • Es ist verboten Boote mit Reinigungsmitteln oder chemischen Mitteln zu reinigen.
  • Es ist verboten Toilettenwasser oder Bilgenwasser direkt in den See abzuleiten.
  • Benutzen Sie bitte die Fäkalienpumpe, die beim Kran zur Verfügung steht.
  • Vermeiden Sie Ruhestörungen während der Nacht.
  • Der Restaurantbesuch in Badekleidern ist verboten.
  • Es ist verboten Material auf den Stegen oder catway zu deponieren.
  • Die Planen für die Boote müssen an Bord verstaut werden.
  • Das Angeln und das Baden innerhalb des Hafens ist verboten.

 

N  46° 8’ 44.3’’

E  8° 47 ’ 33.5’’

 

 

 

 

 

 

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